Augen auf beim Domainkauf! Denn wer denkt, er besorgt sich einfach mal eine Domain, die gut klingt und zu seinem Unternehmen dazu passt, könnte eine böse Überraschung erleben. Die Domain sollte nämlich nicht nur für den Menschen, der die Webseite besuchen wird, gut gewählt und beispielsweise einprägsam und nicht allzu lang sein. Nein, in der Regel möchte man als Firma auch über die Suchmaschinen gefunden werden. Und hat man aus Unwissenheit und aufgrund zu von zu wenig Recherche eine sogenannte “verbrannte” Domain erwischt, dann ist das mehr als nur ärgerlich, denn Rankings bei den Suchmaschinen wird man damit nicht oder nur schwer erzielen. Da nutzen dann die ganzen tollen Inhalte, Dienstleistungen und Produkte nichts.
Verbrannt bedeutet: Man kann mit dieser Domain bei den Suchmaschinen nichts mehr anfangen. Irgendjemand hatte diese Domain schon einmal registriert und damit Unfug getrieben. Unfug bedeutet beispielsweise Spamming oder auch Linkkauf. Unfug bedeutet, man hat sich nicht an die Richtlinien der Suchmaschinen gehalten, wobei Google hier in Deutschland die bedeutendste ist. Es wurde für die Domain sogenanntes “Black Hat” SEO betrieben, womit unerlaubte SEO Maßnahmen gemeint sind.
Um herauszufinden, ob die Domain ganz jungfräulich ist und noch niemand sie vorher registriert hatte, machen Sie eine sogenannte Whois-Abfrage. Sie erfahren dadurch beispielsweise, wer die Domain technisch betreut und wer der Inhaber der Domain ist. Bei manchen Whois-Tools aber auch, ob die Domain schon einmal registriert wurde. Dies ist beispielsweise bei dem Tool whois.domaintools.com. Geben Sie oben in der Suchmaske bei “Wois Lookup” den gewünschten Domainnamen ein und Sie erhalten die Informationen zu dieser Domain. Manchmal möchte man den Domainnamen mit weiteren Endungen registrieren (.de und .com wird beispielsweise oft zusammen registriert), damit beispielsweise nicht die Konkurrenz diese bucht. Im Reiter Registration sehen Sie den Domainnamen mit anderen Endungen und deren Registrierungszustand.
War die Domain noch nie registriert, dann haben Sie Glück gehabt. Ansonsten überlegen Sie, ob Sie diese unbedingt haben müssen. Wenn ja, dann heißt es nun recherchieren und nochmals recherchieren. Was Sie genau beachten müssen, verrät Matt Cutts, das Oberhaupt des Google Webspam Teams in einem Video zu diesem Thema.
Was tun, wenn es doch passiert ist? In diesem Fall bietet Google die Möglichkeit, einen sogenannten Reconsideration Request einzureichen. Die Domain wird dann (hoffentlich) von Google geprüft und die Abstrafung aufgehoben. Ein Reconsideration Request kann über die Google Webmaster Tools gestellt werden. Sinnvoll ist der Antrag auf Wiederaufnahme in den Index erst, wenn die Probleme behoben wurden. Hier ergibt es Sinn, sich Rat vom Fachmann zu holen.
Wie Sie sehen, ist beim Domainkauf doch Vorsicht geboten. Auch wenn das auf den ersten Blick eine einfache Sache zu sein scheint, es kann durchaus einmal schieflaufen und erfordert einiges an Erfahrung.
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